Drei Personen sitzen an einem Tisch in einem Büro.

Transparenz der Kosten

Rechtsanwaltsvergütung

Ich lege Wert auf volle Kostentransparenz. Über die möglichen Formen der Rechtsanwaltsvergütung werde ich Sie selbstverständlich im ersten Beratungsgespräch umfassend informieren. Hier finden Sie bereits vorab die wichtigsten Informationen zu den Anwaltshonoraren und der Erstberatung.

Klärung der Rechtsschutzversicherung

Im ersten Schritt klären wir, ob Sie rechtsschutzversichert sind und ob Ihre Rechtsschutzversicherung den konkreten Rechtsschutzfall übernimmt.

Erstberatung für Verbraucher

Die Vergütung für das Erstberatungsgespräch beträgt für Verbraucher pauschal 190,00 € zzgl. USt. (Anrechnung bei Folgeauftrag).

Erstberatung für Unternehmer

Das Gesetz sieht hier keine Obergrenzen vor. Wir klären die Vergütungsmodalitäten vorab und empfehlen eine schriftliche Vereinbarung.

Stundensatz-Vereinbarung

Der Stundensatz variiert je nach Schwierigkeitsgrad und Risiko zwischen 250,00 € und 300,00 € zzgl. USt. Es erfolgt eine minutengenaue Abrechnung.

Anrechnung der Erstberatung

Die für die Erstberatung entstandene Gebühr wird bei weitergehender Beauftragung auf die entstehenden außergerichtlichen oder gerichtlichen Gebühren voll angerechnet.

Abrechnung nach RVG

Ohne individuelle Vereinbarung erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe richtet sich dabei nach dem Streitwert.

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