Insolvenz- und Sanierungsrecht

Im Bereich Insolvenz und Sanierung bin ich auf die Beratung von klein- und mittelständischen Unternehmen und die Vertretung von Gläubigern spezialisiert. Dabei profitiere ich aus meiner mehr als 20-jährigen Erfahrung als Insolvenzverwalterin und Treuhänderin im Saarland und damit einhergehend aus der Vernetzung mit Berufskollegen, Dienstleistern, öffentlichen Stellen.
Lächelnde Frau blättert am Schreibtisch in einem Ordner neben einem Laptop und einem Wasserglas.
Eine lächelnde Frau lehnt am Fenster, hält eine Tasse und schaut auf ihr Smartphone.

Insolvenzverfahren

Meine Rolle und mein Anspruch
Seit 2004 werde ich in Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren als Sachverständige, Insolvenzverwalterin und Sachwalterin bestellt. Nach meinem Selbstverständnis bin ich hierbei die Verwalterin fremden Vermögens, das mir zum Zwecke der bestmöglichen Verwertung anvertraut wurde. In dieser Verantwortung ist es mein Ziel, transparent und nachvollziehbar, vor allem aber zügig zu handeln. Auch wenn hierbei nicht immer alle Entscheidungen die Zustimmung aller Beteiligten finden können, gelingt dies nach meiner Überzeugung nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und im Wege offener und ehrlicher Kommunikation.
Ich lege großen Wert darauf, das mir übertragene Amt stets unabhängig, unparteiisch und frei von Interessenskollisionen auszuüben. Und ich habe den Anspruch, grundlegende Entscheidungen im Verfahren und verfahrensleitende Maßnahmen stets persönlich zu treffen. Hierbei unterstützt mich mein engagiertes und gut ausgebildetes Team.

Regelinsolvenz für Selbstständige

Chance auf Neuanfang
Gewerbetreibende, Freiberufler, Handwerker und andere Selbstständige haben die Möglichkeit, sich nach Ablauf von 3 Jahren von Schulden zu befreien. Dies gilt grundsätzlich für alle Forderungen, auch solche der Krankenkassen, Steuerverbindlichkeiten oder Bankschulden. Eine Insolvenz bedeutet dabei nicht zwingend die Schließung des Geschäftsbetriebes. In der Regel können Sie Ihr Unternehmen im Wege einer Freigabe nach § 35 Abs.2 InsO auch nach Insolvenzeröffnung auf eigene Rechnung fortführen.
Ich berate Sie gerne über die Chancen und Risiken eines Insolvenzverfahrens speziell für Ihr Unternehmen. Und ich begleite Sie rechtlich auf dem Weg in und durch die Insolvenz.
Drei Personen sitzen an einem Tisch in einem Büro. Eine Frau lächelt und tippt auf einem Tablet.
Eine Person tippt auf einer Laptoptastatur mit einem Glas Wasser und Dokumenten auf einem weißen Tisch.

Verbraucherinsolvenz

Der Weg zur Restschuldbefreiung in 3 Jahren
Verbraucherinsolvenz: Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit, unvorhergesehene Mehrkosten beim Hausbau – es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass Ihnen die „Schulden über den Kopf wachsen“. Einen Ausweg aus der Schuldenfalle bietet Ihnen das Verbraucherinsolvenzverfahren. Dieses Verfahren gibt Ihnen die Möglichkeit, nach längstens 3 Jahren schuldenfrei zu sein.
Dieser Schuldenerlass, die sog. Restschuldbefreiung, setzt im ersten Schritt voraus, dass Sie eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit Ihren Gläubigern versucht haben. Dies erledige ich für Sie. Wir ermitteln gemeinsam die zu beteiligenden Gläubiger und persönlichen Daten. Darauf basierend führe ich den Schriftverkehr mit Ihren Gläubigern und erstelle einen Schuldenbereinigungsplan. In den meisten Fällen stimmen Ihre Gläubiger einem außergerichtlichen Schuldenerlass nicht zu.
Dies öffnet den Weg für den zweiten Schritt – Ihren Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens bei dem Insolvenzgericht. Auch hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich. Ich berate und betreue Sie in jedem Stadium Ihres Insolvenzverfahrens.

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